Rechtsprechung
BVerwG, 15.12.1988 - 1 B 159.88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handwerksrolle - Eintragung - Mangelnde Meisterprüfung - Ausnahmebewilligung
Papierfundstellen
- MDR 1990, 1072
- NVwZ-RR 1990, 241
- NVwZ-RR 1990, 242
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99
Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des …
Diese Voraussetzungen liegen nach der Rechtsprechung des BVerwG, der der Senat folgt, nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d. h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 23.8.1995 - 1 B 46.95 -, NJW 1996, 1423, v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 -, NVwZ-RR 1995, 196 und v. 6.10.1989 - 1 B 145.89 -, NVwZ-RR 1990, 242, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 21.11.1989 - 1 B 159.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zurückweisung …
Schließlich genügt die Beschwerde nicht den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, soweit sie sich auf eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - (DVBl. 1970, 976) und vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 159.88 - (GewArch 1989, 272) beruft.